GSG - Beratung





Im Juli 1972 beschlossen die Kultusminister der Bundesländer, die gymnasiale Oberstufe neu zu gestalten. Als erstes Bundesland zog Hessen daraus die Konsequenz und legte am 21.06.1977 die Organisationsform und die Ziele der neu gestalteten Oberstufe durch ein Gesetz fest. In die Bestimmungen wurden dabei auch die Erfahrungen der hessischen Versuchsschulen mit einbezogen, an denen das Kurssystem erprobt wurde. Für uns sollte sich dadurch einiges ändern. Bereits in der 10. Klasse waren die ersten Auswirkungen dieses neuen Kurssystems spürbar, obwohl wir auch im ersten Halbjahr der 11 noch im Klassenverband unterrichtet werden sollten. Wir stellten uns viele Fragen wie die folgenden:
Alles erschien uns fremd und eigenartig, die Richtlinien und Bestimmungen undurchsichtig und die verantwortlichen Lehrer damit überfordert zu sein. Die von der Schule herausgegebenen Informationen zum Thema "Oberstufe" trugen auch nicht unbedingt zu unserer Beruhigung bei. So erhielten wir im April 1977 von Frau Nau ein Info-Blatt zum Thema Fremdsprachen.


Gerade mit dem vielen "Müssen" und "Können" im Text hatten wir unsere Probleme!

Aber da nahte Rettung und zwar in Form eines 27 Seiten starken Heftchens im Din-A5-Format mit dem Titel "Bildungswege in Hessen - Gymnasiale Oberstufe - Sonderheft für Schüler", herausgegeben von dem hessischen Kultusminister Hans Krollmann höchstpersönlich mit Wappen und rotem Hessenlöwen. Also ein Sonderheft nur für uns, direkt aus dem hessischen Kultusministerium und damit von höchst kompetenter Stelle herausgegeben, um uns den richtigen Weg zu weisen, uns sachkundig zu beraten und unsere Fragen leicht verständlich zu beantworten. Wir waren begeistert!



Ganz vorne auf Seite 2, direkt unter dem Inhaltsverzeichnis, stand es ja schwarz auf weiß:

Beratung in der Schule

Während Ihres Besuchs der gymnasialen Oberstufe werden Sie von einem von Ihnen zu wählenden Lehrer, Ihrem Tutor, betreut. Ihre Schule informiert Sie zu Beginn der Jahrgangsstufe 11, auf welche Weise Sie Ihren Tutor wählen.
Wann immer Sie Fragen bezüglich der Organisation der gymnasialen Oberstufe haben, können Sie sich damit an Ihren Tutor wenden, der Sie auf Ihren Wunsch etwa bei der Wahl der Fächer und Kurse berät und Ihnen hilft, darauf zu achten, daß Sie alle erforderlichen Kurse besuchen.
Darüber hinaus werden Sie zu Beginn jeder Jahrgangsstufe von der Schule über Prüfungsanforderungen und Prüfungsverfahren der Abiturprüfung informiert. Auch wie Ihre Schule die Kursbelegung organisiert, wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Die Bestimmungen, die Grundlage für die Informationsbroschüre sind, im Wortlaut finden Sie in der "Verordnung über die Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II", abgedruckt im Amtsblatt des HKM 1978, S. 162 und in der Verordnung über die Abiturprüfung für die gymnasialen Oberstufen im Lande Hessen", abgedruckt im Amtsblatt des HKM 1978, S. 184

Na, dann konnten wir ja ganz beruhigt sein! Beim Weiterblättern fiel unser Blick auf wichtige Bestimmungen, Zulassungskriterien, Beschreibung einzelner Aufgabenfelder, Fächerkombinationsmöglichkeiten, Abiturprüfungskriterien, Qualifikationsbeschreibungen, Modellrechnungen, Ankreuztests zur Überprüfung des Gelesenen (mit Lösungen) und vor allem auf Grafiken, Tabellen und Diagramme.





Wir fühlten uns mehr und mehr beraten und sahen Licht am Ende des Tunnels. Alles hätte so wunderbar sein können, wenn - ja, wenn nicht ein kleines rotes Blatt mit etwas Text und Zahlen hinten aus dem Heftchen heraus gefallen wäre! Dieses rote Blatt wischte mit nur einem einzigen Schlag unser ganzes bisher gewachsenes Vertrauen und unseren ganzen aufkeimenden Optimismus einfach zur Seite und ließ uns in tiefe Verzweiflung stürzen.



Aha! Selbst die Verantwortlichen im Kultusministerium, diejenigen, die sich das alles ausgedacht hatten, waren sich ihrer Sache nicht sicher und lieferten eine Informationsschrift voller Fehler ab! Da klangen die Worte des Kultusministers Hans Krollmann wie Hohn und völlig unglaubwürdig, die auf der Titelseite des Heftchens abgedruckt waren:

"Ich bin sicher, dass die vorliegende Informationsschrift eine wichtige Hilfe für jeden Schüler darstellt, der die gymnasiale Oberstufe besucht."

Einen Vorteil hatte diese rote Korrekturblatt aber:
Wir nahmen uns fest vor, nach der Abgabe unserer Abiarbeiten ebenfalls ein solches rotes Blatt mit Korrekturen nachzureichen.
Das schien ja die gängige Praxis zu sein!


Oh je ... und was kommt nach dem Abi? ... Berufswahl?!



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